Ablauf und Kostenübernahme


Ablauf und Kosten
 

01

Terminvereinbarung

Zur Vereinbarung eines ersten Termins kontaktieren Sie mich gerne per Mail. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. 

02

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob Psychotherapie bei Ihren Beschwerden hilfreich ist. Wir entscheiden anschließend gemeinsam, ob wir in die probatorische Phase starten wollen. Sollte eine andere Maßnahme hilfreicher sein, berate ich Sie dazu ebenfalls.

03

Probatorik

Dabei werde ich mir ein genaueres Bild über die Entstehung und die biografischen Hintergründe Ihres Problems machen. Es findet eine ausführliche Diagnostik statt. Gemeinsam werden wir Ziele festlegen und einen Behandlungsplan entwickeln.

04

Therapie

Nach Bewilligung durch Ihren Kostenträger können wir die Therapie beginnen. Sitzungen dauern i.d.R. 50 min und finden wöchentlich statt. Der Umfang ist individuell (häufig ca. 24 Sitzungen).

Kosten

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine Richtlinien-Psychotherapie. Der genaue Umfang der Kostenübernahme kann jedoch je nach Versicherung und Tarif variieren. Bitte informieren Sie sich deshalb bereits im Voraus bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten und wie viele Sitzungen pro Jahr übernommen werden und ob eine spezielle Beantragung erforderlich ist. Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie die seit 01.07.2024 gültigen neuen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte. Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten wird mit dem 2,3 fachen Satz (134,06 € – 167,59 €) abgerechnet. Je nach Notwendigkeit können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichtstellung hinzukommen.

Selbstzahler

Sie können Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie auch eigenständig tragen. Eine Meldung bei Ihrer Krankenkasse erfolgt dann selbstverständlich nicht. Der Stundensatz orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und beträgt 150 € .

Beihilfe

Bei Beihilfeempfängern muss bereits vor Behandlungsbeginn ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle gestellt werden. 

Als Abrechnungsgrundlage gelten auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie die seit 01.07.2024 gültigen neuen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (siehe Feld Private Krankenversicherung).

Gesetzliche Krankenversicherung

Für gesetzlich Versicherte gibt es weiterhin zu wenig Therapieplätze und die Wartezeiten sind oft unzumutbar. Ohne Kassensitz kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Einige Betriebskrankenkassen und Berufsgenossenschaften ermöglichen auch gesetzlich versicherten Patient:innen eine Behandlung bei approbierten PsychotherapeutInnen ohne Kassensitz im Rahmen eines Sondervertrags. Informieren Sie sich gerne bei Ihrer Krankenkasse. Kostenerstattungsverfahren biete ich aktuell nicht an. 

 

Zur Suche von Therapieplätzen empfehle ich den Psychotherapeut:innen Suchdienst der Psychotherapeutenkammer Bayern, die Koordinationsstelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, therapie.de oder die Patientenservice Telefonnummer 116117.

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